
Ausgehend von der Erkenntnis, dass nicht alle beatmeten oder intensivpflichtigen Bewohner*innen in ihrer angestammten Häuslichkeit versorgt werden können oder wollen, wurden Wohngemeinschaften gegründet. Unter einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft ist eine Wohnform für intensivpflegebedürftige und/oder beatmungspflichtige- und pflegebedürftige Menschen, die selbst, deren Angehörige oder gesetzliche Vertreter*innen eine selbstbestimmte Lebens- und Wohnform mit hoher Versorgungsintensität als Alternative zur Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung oder zu Hause wünschen, zu verstehen.
Wohngemeinschaften bieten großzügige, helle und behindertengerechte Einzelzimmer, die von den Mieter*innen selbst gestaltet werden können – und sollen –, um ein Zuhause zu schaffen. Maximal acht Betroffene leben in einer Wohngemeinschaft und bilden so eine familienähnliche Struktur.
Die Räume sind vollständig barrierefrei gebaut. Es besteht ein großer Gemeinschaftsbereich mit Küche, in dem das Alltagsleben, die Betreuung und gemeinsames Beisammensein stattfinden. Des Weiteren stehen zwei großzügige Bäder mit barrierefreien Duschen zur Verfügung.
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